Kosten

Deine selbstbestimmte Geburt hat einen Wert, den man nicht mit Geld aufwiegen kann.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Grundsätzlich werden Hebammenleistungen von der Krankenkasse übernommen. Es besteht die freie Wahl des Geburtsortes für Eltern mit physiologischem (regelrechtem)  Schwangerschaftsverlauf.

Ausnahme durch die Rufbereitschafts­pauschale

Eine Ausnahme der Kostenübernahme besteht in der Zahlung der Rufbereitschaftspauschale. Die Rufbereitschaftspauschale entlohnt uns Hebammen dafür, dass wir in eurem Geburtszeitraum unsere Handys immer an haben, bei uns tragen und "sprungbereit" sind: tags, nachts und auch unter der Dusche.

Die Nummer steht euch auch für die ersten 24 Stunden nach der Geburt zur Verfügung.

  • Für Geburtshausgeburten beträgt die Pauschale € 500.
  • Für Hausgeburten liegt die Pauschale bei € 800.

Viele Krankenkassen erstatten einen Teil der Pauschale zurück, bei den meisten Kassen bewegt sich dieser Betrag zwischen € 200 und € 300.

Wir finden eine Lösung!

Falls es bei euch finanziell knapp ist, ist das kein Ausschlusskriterium für eine selbstbestimmte Geburt bei uns. Sprecht uns bitte an, unsere Kontaktdaten findet ihr hier.